Gründung Betreuungsverein

1985

Gründung Betreuungsverein

Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder geistig, seelisch oder körperlich behindert sind können durch eine gesetzliche Betreuung ihr Leben oft selbstbestimmter gestalten.

Bevor jedoch eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, muss die Frage geklärt werden: Sind alle anderen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft und nicht (mehr) ausreichend? Dabei geht es zum Beispiel um bestehende Vollmachten oder Angebote der sozialen Dienste. Das heißt: Eine gesetzliche Betreuung ist nachrangig. Zunächst werden andere Hilfsmöglichkeiten geprüft.

Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Das Gericht, das über eine Betreuung entscheidet, kann einen ehrenamtlichen oder einen professionellen Betreuer einsetzen. Es entscheidet auch darüber, wie lange voraussichtlich die Betreuung dauert. Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn sich zum Beispiel der Gesundheitszustand des Betroffenen gebessert hat und eine Betreuung nicht mehr notwendig ist.

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